Lindmatt Kontakt

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lindmatt · Seestrasse 27, 6353 Weggis · Stand: Mai 2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Verhältnis zwischen Lindmatt (nachfolgend «Haus») und den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen (nachfolgend «Bewohner» bzw. «Angehörige»). Sie gelten für alle Beherbergungs- und Betreuungsleistungen, die das Haus im Rahmen eines Wohnaufenthalts erbringt.

Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten und von beiden Seiten unterzeichnet wurden.


2. Leistungsangebot

Lindmatt ist eine seniorengerechte Wohneinrichtung ohne medizinische Betreuung. Das Haus bietet seinen Bewohnerinnen und Bewohnern ein ruhiges, persönliches Umfeld am Vierwaldstättersee. Im Rahmen des Aufenthalts stehen folgende Grundleistungen zur Verfügung:

Medizinische, pflegerische oder therapeutische Leistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Angebots. Bewohner, die solche Leistungen benötigen, sind verantwortlich, diese eigenständig zu organisieren.


3. Aufnahme und Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme ins Haus setzt ein persönliches Gespräch sowie die Unterzeichnung eines individuellen Wohnvertrags voraus. Das Haus behält sich das Recht vor, eine Aufnahme abzulehnen, wenn ein Betreuungsbedarf besteht, der über das nicht-medizinische Leistungsangebot hinausgeht.

Der vereinbarte Einzugstermin wird schriftlich bestätigt. Verschiebt sich der Einzug um mehr als sieben Tage ohne Absprache, so ist das Haus berechtigt, den Platz anderweitig zu vergeben.


4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die geltenden Tagespreise sind im aktuellen Preisblatt sowie auf der Website aufgeführt. Sie verstehen sich inklusive aller unter Ziffer 2 genannten Grundleistungen. Zusatzleistungen werden separat vereinbart und berechnet.

Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus. Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist das Haus berechtigt, Mahngebühren gemäss Schweizer Obligationenrecht in Rechnung zu stellen.

Preisanpassungen werden mindestens drei Monate im Voraus schriftlich mitgeteilt.


5. Kündigung und Aufhebung des Wohnverhältnisses

Das Wohnverhältnis kann von beiden Seiten mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im individuellen Wohnvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Das Haus ist berechtigt, das Wohnverhältnis fristlos aufzulösen, wenn:

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung durch den Bewohner werden bereits geleistete Vorauszahlungen anteilig zurückerstattet.


6. Hausordnung und Gemeinschaftsleben

Das Haus gibt sich eine Hausordnung, die den Bewohnern bei Einzug ausgehändigt wird. Diese regelt unter anderem Essenszeiten, Ruhezeiten, den Umgang mit Gemeinschaftsräumen sowie den Besuch durch Angehörige.

Alle Bewohnerinnen und Bewohner sind eingeladen, zum angenehmen Miteinander beizutragen. Rücksichtnahme auf Mitbewohner und Personal ist ein wesentlicher Bestandteil des Zusammenlebens im Lindmatt.


7. Haftung

Das Haus haftet für Schäden, die durch nachweislich grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner Mitarbeitenden entstehen. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Für persönliche Gegenstände der Bewohner wird empfohlen, eine private Hausratsversicherung abzuschliessen. Das Haus übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Wertgegenständen, sofern diese nicht in einem gesicherten Bereich aufbewahrt werden.

Da Lindmatt keine medizinische Einrichtung ist, übernimmt das Haus keine Verantwortung für gesundheitliche Ereignisse, die eine medizinische Behandlung erfordern.


8. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss unserer Datenschutzerklärung. Wir behandeln alle uns anvertrauten Angaben vertraulich und geben diese nicht ohne Zustimmung an Dritte weiter, sofern wir nicht gesetzlich dazu verpflichtet sind.


9. Änderungen dieser AGB

Das Haus behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Bewohner und Angehörige werden über wesentliche Änderungen mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung.


10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und alle daraus entstehenden Ansprüche unterliegen dem Schweizer Recht. Als Gerichtsstand gilt Luzern, sofern zwingende gesetzliche Bestimmungen keinen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Bei Fragen zu diesen AGB stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Lindmatt

Seestrasse 27, 6353 Weggis

Tel: +41 41 392 58 16

E-Mail: [email protected]

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